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REACH

Seit dem 1. Juni 2007 gilt in den Mitgliedsstaaten der EU die Verordnung Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend der Registrierung, Beurteilung, Genehmigung und Beschränkungen im Bereich der Chemikalien (REACH), deren Zweck ist, ein hohes Schutzniveau der Umwelt und der menschlichen Gesundheit zu erreichen sowie aktive Methoden der Beurteilung von Gefahren, die durch solche Stoffe verursacht werden und einen freien Verkehr mit diesen Stoffen auf dem Binnenmarkt mit der gleichzeitigen Unterstützung des Wettbewerbes und der Innovation zu fördern.
 
Die Verordnung REACH auferlegt die Pflicht zur Registrierung von allen chemischen Stoffen, die in ihrer eigenen Form, als Komponenten einer Zubereitung oder in Erzeugnissen auftreten, die in einer Mindestmenge von 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden.
 
Unter Berücksichtigung der durch die Verordnung REACH auf Hersteller und Importeure auferlegten Pflicht hat HUTMEN S.A. am 31. Oktober die Vorregistrierung der Substanzen, die in ihren Produkten aus Kupfer und Kupferlegierungen beinhaltet sind, abgeschlossen. Eine Bestätigung dieser Tatsache sind die sog. „Einreichungsberichte“ von der ECHA, in denen jeder Substanz eine Referenznummer und eine Einreichungsnummer zugeteilt wurde.  
 
Der REACH- Koordinator in der Firma HUTMEN S.A. ist Herr Tomasz Bielawski.
Alle Fragen und Informationen richten Sie bitte direkt an die E-mail: tomasz.bielawski@hutmen.pl, telefonisch: (71) 33 48 800, Fax: (71) 33 48 807
 
 
Wichtige Termine:
 
VORLÄUFIGE REGISTERIERUNG:
A.     bis 1.12.2008 – Registrierung von Stoffen in der elektronischen Form bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki
 
EIGENTLICHE REGISTRIERUNG:
A.    bis 12.2010 – sind alle Stoffe zu registrieren, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
  • > 1000 t /Jahr
  • > 100 t / Jahr - R 50/53 (wirkt sehr toxisch auf Wasserorganismen; kann langfristig ungünstige Einwirkungen auf das Wassersystem verursachen)
  • CMR (Stoffe, die Krebs oder Mutationen verursachen oder sich negative auf das Fortpflanzungssystem auswirken)
 B.     bis 06.2013 – sind alle Stoffe zu registrieren, die die folgende Bedingung erfüllen:
  • > 100 – 1000 t / Jahr
 C.    bis 06. 2013 – sind alle Stoffe zu registrieren, die die folgende Bedingung erfüllen:
  • >1 - 100 t / Jahr

Die Zusammenstellung von Substanzen der HUTMEN S.A., die im Rahmen der REACH-Verordnung vorläufig registriert wurden.

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Hutmen S.A.
ul. Grabiszyńska 241,
53-234 Wrocław, Polen
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